GKV-Reform 2027: Was Zahnarzt- und KFO-Praxen jetzt wissen sollten
23.07.2026
GKV-Reform 2027: Was Zahnarzt- und KFO-Praxen jetzt wissen sollten
Der Deutsche Bundestag hat das am 10.07.2026 GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und den weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge zu begrenzen. Für Zahnarztpraxen bedeutet die Gesetzesänderung: Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verändern sich erneut. Die Vergütungsentwicklung, Budgetfragen, steigende Praxiskosten und eine verlässliche Liquiditätsplanung rücken noch stärker in den Fokus. Die Kieferorthopädie erhält hingegen mehr Planungssicherheit als zunächst befürchtet.
Für Zahnarztpraxen verkleinert sich der Spielraum in der Vergütungsentwicklung
Ein zentraler Ansatz des Gesetzes ist es, die Ausgabenentwicklung in der GKV stärker an die Einnahmenentwicklung zu koppeln. Das bedeutet: Künftige Vergütungssteigerungen sollen stärker begrenzt werden. Praxen werden dies wirtschaftlich spüren. Insbesondere dann, wenn gleichzeitig Personal-, Material-, Energie- und Laborkosten weiter steigen. Die Herausforderung besteht damit weniger in einer einzelnen gesetzlichen Änderung, sondern in der zunehmenden Notwendigkeit, die eigene Praxis wirtschaftlich noch aktiver zu steuern.
Wichtiger werden insbesondere:
- ein transparenter Überblick über Umsatz- und Kostenstrukturen
- eine realistische Planung von Investitionen
- ein professionelles Forderungs- und Liquiditätsmanagement
- eine konsequente Abrechnungs- und Prozessqualität
Prävention und PAR-Leistungen bleiben im Fokus
Besonders kritisch diskutiert werden weiterhin mögliche Auswirkungen auf präventionsorientierte Versorgungskonzepte, darunter auch die Parodontitistherapie.
Medizinisch notwendige Leistungen müssen nicht nur fachlich sauber geplant, sondern auch wirtschaftlich nachvollziehbar, vollständig dokumentiert und abrechnungssicher umgesetzt werden.
Gerade in diesem Bereich werden Praxisorganisation, Dokumentationsqualität und Liquiditätssteuerung zu entscheidenden Erfolgsfaktoren.
Kieferorthopädie: Bestandsschutz und Übergangsregelungen schaffen Entlastung
Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wurde intensiv diskutiert, kieferorthopädische Leistungen künftig stärker an eine Fachzahnarztqualifikation zu binden. Für viele Praxen mit kieferorthopädischem Tätigkeitsschwerpunkt hätte dies erhebliche Auswirkungen gehabt. Diese ursprünglich befürchtete harte Einschränkung ist in dieser Form jedoch nicht gekommen.
Mit dem beschlossenen Gesetz wurden wichtige Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen:
- Bestandsschutz für bereits erworbene Master-of-Science-Abschlüsse (MSc) Kieferorthopädie
- Bestandsschutz für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die eine entsprechende Ausbildung bereits begonnen haben
- Vierjährige Übergangsfrist für bereits kieferorthopädisch tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Möglichkeit der Anerkennung weiterer gleichwertiger Qualifikationen und praktischer Erfahrungen
Damit bleibt die Versorgung für zahlreiche bestehende KFO-Praxen und kieferorthopädisch tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte grundsätzlich erhalten.
Gleichzeitig ist es sinnvoll, die Übergangsphase aktiv zu nutzen: Qualifikationen, Tätigkeitsnachweise, Abrechnungsprozesse und Praxisstrategie sollten frühzeitig geprüft und sauber dokumentiert werden.
Zusätzlich sieht das Gesetz eine Neuordnung der kieferorthopädischen BEMA-Leistungen vor. Die konkreten Auswirkungen auf Abrechnung, Vergütung und Versorgungsstrukturen werden sich daher erst in den kommenden Jahren vollständig zeigen.