Beschwerdemanagement

Wir möchten unseren Kunden, Patienten und Partnern nicht nur die besten Produkte und Dienstleistungen bieten, sondern auch den besten Service. Sollten Sie einmal nicht zufrieden sein, steht Ihnen unser Beschwerdemanagement zur Seite und ist darum bemüht, eine Lösung zu finden.  

Ihre Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten:

E-Mail:

Bitte senden Sie uns eine Mail an beschwerde@healthag.de

Postalisch unter:

BAWAG AG Niederlassung Deutschland
Beschwerdemanagement – Health AG
Gasstraße 4c
22761 Hamburg

Wir benötigen folgende Informationen, damit Ihre Beschwerde korrekt registriert und bearbeitet werden kann:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Rechnungs- oder Kundennummer

Um eine schnelle und vollständige Bearbeitung deiner Beschwerde sicherzustellen, bitten wir Sie uns so viele Informationen wie möglich mitzuteilen:

  • Was ist wann zu welchem Produkt passiert?
  • Können Sie uns Unterlagen zur Verfügung stellen?
  • Welche Lösung erwarten Sie von uns?
  • Zudem bitten wir um einen sachlichen und freundlichen Umgang - das können Sie auch jederzeit von uns erwarten.

Wir arbeiten daran, für jede Ihrer Anfragen schnell und einfach Lösungen zu finden. Dies ist uns ein ernsthaftes Anliegen, dem wir uns zu 100% widmen.

Eingangsbestätigung:

Nach Eingang Ihrer Beschwerde erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit Ihrer Beschwerdenummer.

Bearbeitungsdauer:

Die Lösung kann je nach Fall unterschiedlich lange dauern. In manchen Fällen sind zusätzliche Informationen einzuholen oder Experteneinschätzungen erforderlich.

  • Falls die Bearbeitung länger als 10 Bankwerktage dauert, informieren wir Sie schriftlich.
  • Dauert es länger als 25 Bankwerktage, erhalten Sie einen schriftlichen Zwischenstand zur aktuellen Bearbeitung.
  • Spätestens nach 35 Bankwerktagen soll Ihre Beschwerde abgeschlossen sein.

  • Wenn die Beschwerde nicht nach allgemeinen Anstandsregeln vorgebracht werden kann.
  • Wenn Sie die anlassgebende Person nicht nennen wollen, ist es uns unmöglich, den Sachverhalt korrekt zu prüfen.
  • Wenn die Beschwerde mit geschützten Interessen Dritter im Sinne des Bankgeheimnisses nicht vereinbar ist.
  • Beschwerden hinsichtlich geschäftspolitischer Entscheidungen – beispielsweise zu Konditionen, Entgelten oder Bearbeitungsvorgaben – können wir registrieren. Allerdings ist es uns nicht möglich, Nachlässe zu gewähren.
  • Sollte bereits ein Gerichts- oder Schlichtungsverfahren anhängig sein, können wir als Beschwerdemanagement nicht mehr für Sie tätig werden.
  • Sollten Sie eine Strafanzeige wegen des Beschwerdegegenstandes erstattet haben, bitten wir Sie, weitere Schritte direkt über den Rechtsweg abzuklären.