Beihilfe 2026: Mehr Implantate erstattungsfähig – aber nicht alle Kosten werden übernommen

10.08.2026

 

Eine der wichtigsten Änderungen der Bundesbeihilfeverordnung betrifft die Implantologie:

Die bisherige Begrenzung der Anzahl beihilfefähiger Implantate wurde aufgehoben. Künftig steht stärker die medizinische Notwendigkeit der Versorgung im Vordergrund. [bva.bund.de]

Das bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche implantologischen Kosten voll beihilfefähig sind.

Wichtig zu wissen:

  • Für die eigentlichen Implantatkosten werden weiterhin grundsätzlich nur 50 % der Aufwendungen als beihilfefähig berücksichtigt.
  • Für die implantologischen Begleit- und Folgeleistungen – beispielsweise diagnostische, chirurgische oder prothetische Maßnahmen – gilt hingegen der individuelle, persönliche Beihilfebemessungssatz des Patienten.
  • Zudem sind bei bereits begonnenen oder eingereichten Behandlungsfällen die geltenden Übergangsregelungen zu beachten. Hier kann im Einzelfall noch die bisherige Rechtslage maßgeblich sein.

Für Praxen bedeutet das:

  • Die Aufhebung der Implantatbegrenzung eröffnet neue Möglichkeiten bei umfangreichen Versorgungen.
  • Patienten sollten jedoch darauf hingewiesen werden, dass die vollständige Erstattung der Implantatkosten auch künftig nicht selbstverständlich ist.
  • Eine transparente Kostenaufklärung bleibt insbesondere bei komplexen implantologischen Behandlungen essenziell.

Fazit: 

Die Beihilfe wird bei Implantaten großzügiger, indem die starre Begrenzung der Anzahl entfällt. Gleichzeitig bleibt die Unterscheidung zwischen Implantatkosten und Begleitleistungen für die spätere Kostenerstattung weiterhin von zentraler Bedeutung.

 

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Kristina Seffer

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