Beihilfe 2026: Mehr Implantate erstattungsfähig – aber nicht alle Kosten werden übernommen
10.08.2026
Eine der wichtigsten Änderungen der Bundesbeihilfeverordnung betrifft die Implantologie:
Die bisherige Begrenzung der Anzahl beihilfefähiger Implantate wurde aufgehoben. Künftig steht stärker die medizinische Notwendigkeit der Versorgung im Vordergrund. [bva.bund.de]
Das bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche implantologischen Kosten voll beihilfefähig sind.
Wichtig zu wissen:
- Für die eigentlichen Implantatkosten werden weiterhin grundsätzlich nur 50 % der Aufwendungen als beihilfefähig berücksichtigt.
- Für die implantologischen Begleit- und Folgeleistungen – beispielsweise diagnostische, chirurgische oder prothetische Maßnahmen – gilt hingegen der individuelle, persönliche Beihilfebemessungssatz des Patienten.
- Zudem sind bei bereits begonnenen oder eingereichten Behandlungsfällen die geltenden Übergangsregelungen zu beachten. Hier kann im Einzelfall noch die bisherige Rechtslage maßgeblich sein.
Für Praxen bedeutet das:
- Die Aufhebung der Implantatbegrenzung eröffnet neue Möglichkeiten bei umfangreichen Versorgungen.
- Patienten sollten jedoch darauf hingewiesen werden, dass die vollständige Erstattung der Implantatkosten auch künftig nicht selbstverständlich ist.
- Eine transparente Kostenaufklärung bleibt insbesondere bei komplexen implantologischen Behandlungen essenziell.
Fazit:
Die Beihilfe wird bei Implantaten großzügiger, indem die starre Begrenzung der Anzahl entfällt. Gleichzeitig bleibt die Unterscheidung zwischen Implantatkosten und Begleitleistungen für die spätere Kostenerstattung weiterhin von zentraler Bedeutung.
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