Aktuelle Rechtsprechung im Gesundheitswesen: Zahnersatz & Bonusregelung
29.06.2026
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 28.05.2026 (Az. B 1 KR 22/25 R) eine richtungsweisende Entscheidung zur Bonusregelung beim Festzuschuss für Zahnersatz getroffen.
Führt eine einmalige Lücke im Bonusheft automatisch zum Verlust des erhöhten Festzuschusses? Nein – nicht zwingend, so das Gericht.
Auch bei einer Unterbrechung der Vorsorge kann der Anspruch auf den höchsten Festzuschuss (bis zu 75 %) bestehen –wenn ein begründeter Ausnahmefall vorliegt.
Kurz zusammengefasst bedeutet das:
- Lücken im Bonusheft sind nicht automatisch schädlich
- Der Grund für die Lücke ist entscheidend
- Krankheit oder unvorhersehbare Ereignisse können berücksichtigt werden
Die Prüfung von Bonusheften und der zugrunde liegenden Sachverhalte gewinnt daher deutlich an Bedeutung.
Was bedeutet das konkret für Ihre Zahnarztpraxis?
Die Entscheidung ist ein guter Anlass, bestehende Abläufe zu überprüfen – insbesondere im Bereich Vorsorge und Patientenbindung:
Unsere Handlungsempfehlung:
- Bonushefte systematisch prüfen und sauber dokumentieren
- Ausfallgründe nachvollziehbar erfassen (z. B. Krankheit)
- Anspruch auf erhöhten Festzuschuss aktiv mitdenken und prüfen
- Einzelfälle gegenüber der Krankenkasse fundiert darstellen
Unser Impuls für die Praxisorganisation:
Nach den Sommerferien lohnt sich ein gezielter Blick auf die Recall-Prozesse:
- Welche Patient:innen waren in diesem Jahr noch nicht zur Vorsorge?
- Wen sollten Sie jetzt aktiv erinnern?
Denken Sie an digitale Lösungen zur Entlastung im administrativen Praxisprozess:
Digitale Lösungen – z. B. im Bereich Recall-Management und Patientenkommunikation – können dabei helfen,
- Patienten strukturiert zu identifizieren
- automatisiert zu erinnern
- und die Vorsorgequote nachhaltig zu erhöhen
In Kooperation mit edently denken wir genau diese Prozesse weiter – für eine effiziente und zukunftsorientierte Praxisorganisation.
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