GKV-FinStG GKV-Finanz-Stabilisierungsgesetz

Login
Suche

GKV-FinStG GKV-Finanz-Stabilisierungsgesetz

30.03.2023

Eine Stellungnahme zum Finanzierungsgesetz unseres Kooperationspartners DAISY

Budget, HVM & Co.

Das neue Gesetz zwingt jede Praxis das abgerechnete GKV-Honorar-Volumen genau im Blick zu behalten. Insbesondere die Leistungen aus den Bereichen KCH, KBR, KFO und Vorsicht (!) auch die neue PAR/UPT- Versorgungsstrecke unterliegt der Budgetierung!

 

Nachfolgend, kurz und bündig die Fakten:

 

1. Begrenzte Erhöhung der Punktwerte

Im Gegensatz zum GOZ-Punktwert wird der Bema-Punktwert regelmäßig angepasst. Die prozentuale Punktwerterhöhung orientiert sich an der jährlichen Grundlohnsumme*, die sich wie folgt darstellt:
2021: + 2,53 %
2022: + 2,29 %
2023: + 3,45 %
2024: + 3,45 % (ca.)
Im Jahr 2023 soll der Punktwert nur noch um 2,70 %, statt 3,45 % erhöht werden.
Im Jahr 2024 wird der Punktwert nur nur noch um 1,95 % statt 3,45 % erhöht.

* Grundlohnsumme: Summe der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter aus denen Krankenversicherungsbeiträge zu leisten sind.

 

2. Begrenzte Erhöhung des Ausgabenvolumens **

Auch das zwischen den Vertragspartnern (GKV und Zahnärzte) jährlich beschlossene Ausgabenvolumen soll auf die Gesamtheit der zahnärztlichen Leistungen (ohne Zahnersatz) begrenzt werden.

In 2023 darf die Erhöhung des Ausgabenvolumens nur 2,70 %, statt 3,45 % betragen.

Im Jahr 2024 soll die Erhöhung nur 1,95 %, statt 3,45 % betragen.

Diese Maßnahmen sollen der GKV folgende Einsparungen bringen:

Im Jahr 2023: 120 Millionen €. Bei ca. 46.000 Vertragszahnärzt*innen sind das pro Zahnärzt*in ca. 2.609 €.
Im Jahr 2024: 340 Millionen €. Bei ca. 46.000 Vertragszahnärzt*innen sind das pro Zahnärzt*in ca. 7.391 €.

Ausnahmen von diesen Budgetierungen sind z.B.: Zahnersatz, Individualprophylaxe, Früherkennungsuntersuchungen sowie pflegebedürftge Patienten (gem. § 22a SGB V).

** Das Ausgabenvolumen wurde für die Jahre 2021 und 2022 aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt und wird planmäßig im Jahre 2023 wieder eingeführt. Grundlage für das Ausgabenvolumen 2023 werden die in 2022 in Anspruch genommenen Leistungen sein. Das bedeutet: Je mehr Leistungen im Jahr 2022 abgerechnet wurden, umso höher fällt das Ausgabenvolumen (= Gesamtbudget) für 2023 aus.

 

3. Was kann die Zahnarztpraxis tun?

Schaffen Sie Übersicht über alle erbrachten GKV-Leistungen (inkl. PAR) und vergleichen Sie diese regelmäßig mit dem Vorjahr.
Sammeln Sie wertvolle Informationen über den Honorarverteilungsmaßstab Ihrer KZV.
Schaffen Sie Raum für mehr private PZR, um PAR-Erkrankungen zu verhindern.
Perfektionieren Sie Ihr Abrechnungswissen, um Verluste zu vermeiden bzw. auszugleichen.

94%

direkte telefonische Erreichbarkeit 

Bis zu 72 Monate

Ratenzahlung

100%

motivierte Mitarbeiter*innen