Z1-Z6 im Gelben Heft: Mehr Patienten, bewährte Abrechnung

04.02.2026

 

Ab Januar 2026 werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen verbindlich im Gelben Heft dokumentiert. Abrechnungstechnisch ändert sich nichts – aber die höhere Sichtbarkeit wird voraussichtlich deutlich mehr kleine Patienten in die Praxen bringen.

Das Wichtigste vorab

Die Integration der zahnärztlichen Früherkennung ins Gelbe Heft soll die Teilnahmequoten von derzeit 11-56% auf das Niveau der U-Untersuchungen (95%) steigern.
Das bedeutet: deutlich mehr kleine Patienten in der Praxis.

Abrechnung bei GKV-Patienten: Bewährtes System bleibt

Z1-Z6 Bezeichnungen und BEMA-Positionen:

Gelbes Heft Z1
Bema-Position FU 1a
Alter 6.-9. Lebensmonat

Gelbes Heft Z2
Bema-Position FU 1b
Alter 10.-20. Lebensmonat

Gelbes Heft Z3
Bema-Position FU 1c
Alter 21.-33. Lebensmonat

Gelbes Heft Z4
Bema-Position FU 2
Alter 34.-48. Lebensmonat

Gelbes Heft Z5
Bema-Position FU 2
Alter 49.-60. Lebensmonat

Gelbes Heft Z6
Bema-Position FU 2
Alter 61.-72. Lebensmonat

Wichtig: Die Z1-Z6 Bezeichnungen gelten nur für das Gelbe Heft und die Elternkommunikation. Die BEMA-Abrechnung erfolgt weiterhin über die gewohnten FU-Positionen.

Abrechnung bei PKV-Patienten: Etablierte Kombinationen

Auch privatversicherte Kinder profitieren von der höheren Aufmerksamkeit.
Die GOZ enthält keine spezifischen FU-Leistungen, entsprechende Untersuchungen können jedoch nach bewährten GOZ/GOÄ-Kombinationen abgerechnet werden:

Berechnungsmöglichkeit 1

  • GOZ-Nr. 0010 | Eingehende Untersuchung
  • GOÄ-Nr. Ä1 | Beratung
  • GOÄ-Nr. Ä4 | Unterweisung der Bezugsperson

Berechnungsmöglichkeit 2

  • GOÄ-Nr. Ä6 | Vollständige Untersuchung
  • GOÄ-Nr. Ä1 | Beratung
  • GOÄ-Nr. Ä4 | Unterweisung der Bezugsperson
  • ggf. K1 | Zuschlag zu Untersuchungen bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr

Hinweis: Bei der Abrechnung sind die jeweiligen GOZ/GOÄ-Bestimmungen zu beachten.

Was sich für die Praxis ändert

Mehr Patienten erwartet

Die höhere Sichtbarkeit durch das Gelbe Heft wird voraussichtlich zu deutlich mehr Terminen führen. Planen Sie entsprechende Kapazitäten ein.

Einheitliche Kommunikation

  • Mit Eltern: Z1-Z6 verwenden
  • Intern/Abrechnung: Gewohnte FU-Positionen bzw. GOZ/GOÄ-Nummern

Digitalisierung vorbereitet

Die Neuregelung legt die Grundlage für das künftige digitale U-Heft (MIO).

Praktische Umsetzung

Sofort

  • Team über beide Bezeichnungssysteme informieren
  • Elternkommunikation auf Z1-Z6 umstellen
  • Kapazitätsplanung anpassen

Ab 2026

  • Gelbe Hefte mit Z-Dokumentation nutzen
  • Für bestehende Hefte: Einleger verwenden
  • Bisherige Kinderzahnpässe können ergänzend genutzt werden

Materialien und Support

Kostenlose Info- und Werbematerialien der KZBV:
http://kzbv.de/zahnaerzte/rund-um-die-praxis/fruehkindliche-karies-vermeiden

Fazit

Die Integration ins Gelbe Heft ist eine große Chance für den Ausbau der zahnärztlichen Kinderprävention. Abrechnungstechnisch bleibt bei GKV-Patienten alles beim Alten, während sich für PKV-Patienten etablierte GOZ/GOÄ-Kombinationen anbieten. Bereiten Sie sich jetzt auf mehr kleine Patienten vor – die Zukunft der Prävention beginnt in Ihrer Praxis!

 

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