UPT-Frequenz

Login
Suche

Wichtige Neuerung zur UPT-Frequenz ab dem 01. Juli 2025

02.06.2025

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Anpassung der PAR-Richtlinie beschlossen, die ab dem 01.07.2025 in Kraft tritt und die Durchführung der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) erleichtert. Ziel ist es, die bislang teils schwer umsetzbaren Regelungen zur Frequenz der UPT-Behandlungen zu vereinfachen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
 

Zweijahreszeitraum bleibt bestehen:
Die Behandlungsphase für UPT beginnt weiterhin mit der ersten Maßnahme und läuft über zwei Jahre.
 

Frequenz weiterhin abhängig vom Grading:
Die Anzahl der möglichen UPT-Sitzungen richtet sich auch künftig nach dem Schweregrad der Erkrankung:

  • Grad A: bis zu 2 Termine, mind. 10 Monate Abstand
  • Grad B: bis zu 4 Termine, mind. 5 Monate Abstand
  • Grad C: bis zu 6 Termine, mind. 3 Monate Abstand

Keine Kalenderjahre mehr relevant:
Der bisherige Bezug zu festen Kalenderzeiträumen entfällt. Damit entfällt auch die Unterscheidung zwischen „UPT-Jahr“ und „Kalenderjahr“. Das vereinfacht Planung und Abrechnung deutlich.
 

Anwendungsbereich noch unklar:
Ob die neuen Vorgaben auch für laufende PAR-Behandlungen gelten oder nur für neue Anträge ab dem 01.07.2025, ist aktuell noch offen.
 

Für Patient:innen bedeutet das eine flexiblere Terminplanung – für Praxen eine erleichterte Umsetzung im Praxisalltag.

 

Zurück

Julia-Winter_Health-AG_Kontakt-News

Persönliche Betreuung

Auch wenn wir mittels digitaler Services vieles vereinfachen, Kosten für Ihre Praxis senken und Prozesse nachhaltiger gestalten können, steht der persönliche Kontakt zu Ihnen immer noch im Mittelpunkt. Praxiserfahrene Kundenmanager*innen sind schnell vor Ort und helfen professionell weiter.

Telefonnummer:  +49 40 524 709-909

E-Mail