Wichtige Neuerung zur UPT-Frequenz ab dem 01. Juli 2025
02.06.2025
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Anpassung der PAR-Richtlinie beschlossen, die ab dem 01.07.2025 in Kraft tritt und die Durchführung der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) erleichtert. Ziel ist es, die bislang teils schwer umsetzbaren Regelungen zur Frequenz der UPT-Behandlungen zu vereinfachen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Zweijahreszeitraum bleibt bestehen:
Die Behandlungsphase für UPT beginnt weiterhin mit der ersten Maßnahme und läuft über zwei Jahre.
Frequenz weiterhin abhängig vom Grading:
Die Anzahl der möglichen UPT-Sitzungen richtet sich auch künftig nach dem Schweregrad der Erkrankung:
- Grad A: bis zu 2 Termine, mind. 10 Monate Abstand
- Grad B: bis zu 4 Termine, mind. 5 Monate Abstand
- Grad C: bis zu 6 Termine, mind. 3 Monate Abstand
Keine Kalenderjahre mehr relevant:
Der bisherige Bezug zu festen Kalenderzeiträumen entfällt. Damit entfällt auch die Unterscheidung zwischen „UPT-Jahr“ und „Kalenderjahr“. Das vereinfacht Planung und Abrechnung deutlich.
Anwendungsbereich noch unklar:
Ob die neuen Vorgaben auch für laufende PAR-Behandlungen gelten oder nur für neue Anträge ab dem 01.07.2025, ist aktuell noch offen.
Für Patient:innen bedeutet das eine flexiblere Terminplanung – für Praxen eine erleichterte Umsetzung im Praxisalltag.
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