Seien Sie startklar für das E-Rezept!

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Seien Sie startklar für das E-Rezept!

 

Das E-Rezept wird nach Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum 01. Januar 2024 verpflichtend. Ab diesem Stichtag müssen Sie nachweisen können, dass Ihre Praxis technisch ausgerüstet ist, um E-Rezepte erstellen und verwalten zu können. Andernfalls drohen nach Informationen des Gesetzgebers Sanktionen wie eine Halbierung der monatlichen TI-Pauschale und eine Vergütungskürzung um pauschal 1 Prozent bis der  entsprechende Nachweis erbracht wurde. 

 

Das bisherige rosa Formular "Muster 16" für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird durch das E-Rezept ersetzt. Es wird digital erstellt, signiert und in einem zentralen Dienst der Telematikinfrastruktur gespeichert. Patienten können den Zugriff auf ihr E-Rezept entweder über einen QR-Code oder ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke ermöglichen.

 

Wie bereiten Sie Ihre Praxis auf das E-Rezept vor?

Prüfen Sie zudem, ob das Konnektor-Update (PTV4+) durchgeführt wurde, damit Sie nicht bei jeder Signatur mit dem EHBA die PIN eingeben müssen. 

  • Elektronische Zahnarztausweise (EHBA) aktualisieren: Jeder Behandler in Ihrer Praxis benötigt einen persönlichen, einsatzbereiten elektronischen Zahnarztausweis zur Signatur der E-Rezepte.

  • Schulung des Personals: Informieren und schulen Sie Ihr Team über die neuen Prozesse rund um das E-Rezept.

  • Patientenkommunikation optimieren: Bereiten Sie Informationsmaterialien vor, um Ihre Patienten über den neuen Ablauf aufzuklären.

 

Insgesamt ermöglicht das E-Rezept eine schnellere und effizientere Abwicklung von Rezepten. Es reduziert zudem den Verwaltungsaufwand und erleichtert die Zusammenarbeit mit Apotheken und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen.

 

Nutzen Sie das Test-E-Rezept der Gematik, wenn Sie bislang noch kein E-Rezept erstellt haben. 

 

Für weitere Informationen zum Thema E-Rezept besuchen Sie bitte die Themenseite der KZBV, oder kontaktieren Sie uns. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Praxis für die Zukunft bestens gerüstet ist.

 

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