Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ – Was Praxen wissen sollten
06.02.2026
Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ – Was Praxen wissen sollten
Rechtliche Grundlage
§ 2 GOZ regelt die Vertragsfreiheit zwischen Zahnarzt und Patient. Es ist die Basis dafür, dass Gebühren auch oberhalb der üblichen GOZ-Sätze individuell und rechtswirksam vereinbart werden können.
Ohne Honorarvereinbarung gilt der Gebührenrahmen von 1,0- bis 3,5-fachem Satz. In der Praxis häufig angewendet wird der „Regelhöchstsatz“ von 2,3 – als Orientierungswert für durchschnittlich schwierige Leistungen.
Wann ist eine Honorarvereinbarung notwendig oder sinnvoll?
Eine schriftliche Vereinbarung wird besonders dann benötigt, wenn:
- der gewünschte Faktor über dem 3,5-fachen Satz liegt,
- die Behandlung überdurchschnittlich zeitaufwendig oder besonders schwierig ist,
- moderne Materialien und Techniken zum Einsatz kommen
Typische Beispiele:
- Vollkeramischer Zahnersatz mit besonderen Materialien
- Ästhetische Zahnkorrekturen
- Implantat-Versorgungen ohne GKV-Indikation
- Individuelle Funktionsdiagnostik oder komplexe Planung
Formale Anforderungen laut § 2 Abs. 2 GOZ
Damit die Honorarvereinbarung wirksam ist, muss sie:
- vor Behandlungsbeginn schriftlich abgeschlossen und von beiden Parteien unterschrieben sein
- eine konkrete Gebührenangabe enthalten – keine pauschalen Werte oder Spannen
- einen klaren Hinweis auf das Erstattungsrisiko (Kostenträger können die volle Erstattung ablehnen) beinhalten
- freiwillig geschlossen werden – ohne wirtschaftliche Zwangslage oder fehlende Alternative
Besondere Hinweise
- Höhere Faktoren ohne Vereinbarung sind bis 3,5-fach erlaubt, sofern medizinisch begründet – z. B. durch besondere Komplikationen oder längeren Zeitbedarf. Diese Gründe müssen in der Rechnung stehen.
- Eine nachträgliche Vereinbarung ist nicht zulässig – Gerichte bewerten sie regelmäßig als unwirksam.
Praxistipp
- Nutzen Sie Musterformulare der BZÄK mit allen Pflichtangaben.
- Dokumentieren Sie lückenlos:
- Zeitpunkt der Vereinbarung (vor Beginn!)
- geplante Behandlung und Leistungsumfang
- Unterschriften beider Parteien
- Hinweis auf mögliche Erstattungslücken
Eine saubere Honorarvereinbarung sichert die Praxis rechtlich ab, schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen der Patient:innen.
Warum Teamvorbereitung entscheidend ist
Ein gut informiertes Team kann die Honorarvereinbarung souverän und einheitlich erklären:
- Grundlagen schulen: Jeder muss die Pflichten und Rechte kennen
- Argumentationslinien festlegen: Wann wird eine Vereinbarung gebraucht, welchen Nutzen bringt sie?
- Praxisbeispiele durchspielen: Konkrete Fälle erleichtern das Patientengespräch
- FAQ erstellen: Häufige Fragen und Antworten vorbereiten
- Rollen klar verteilen: Wer führt das Gespräch, wer dokumentiert?
- Regelmäßige Auffrischung: Änderungen bei Gebührenrecht oder Mustervorlagen kommunizieren
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