Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ – Was Praxen wissen sollten

06.02.2026

 

Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ – Was Praxen wissen sollten

Rechtliche Grundlage

§ 2 GOZ regelt die Vertragsfreiheit zwischen Zahnarzt und Patient. Es ist die Basis dafür, dass Gebühren auch oberhalb der üblichen GOZ-Sätze individuell und rechtswirksam vereinbart werden können.

Ohne Honorarvereinbarung gilt der Gebührenrahmen von 1,0- bis 3,5-fachem Satz. In der Praxis häufig angewendet wird der „Regelhöchstsatz“ von 2,3 – als Orientierungswert für durchschnittlich schwierige Leistungen.

Wann ist eine Honorarvereinbarung notwendig oder sinnvoll?

Eine schriftliche Vereinbarung wird besonders dann benötigt, wenn:

  • der gewünschte Faktor über dem 3,5-fachen Satz liegt,
  • die Behandlung überdurchschnittlich zeitaufwendig oder besonders schwierig ist,
  • moderne Materialien und Techniken zum Einsatz kommen

Typische Beispiele:

  • Vollkeramischer Zahnersatz mit besonderen Materialien
  • Ästhetische Zahnkorrekturen
  • Implantat-Versorgungen ohne GKV-Indikation
  • Individuelle Funktionsdiagnostik oder komplexe Planung

Formale Anforderungen laut § 2 Abs. 2 GOZ

Damit die Honorarvereinbarung wirksam ist, muss sie:

  1. vor Behandlungsbeginn schriftlich abgeschlossen und von beiden Parteien unterschrieben sein
  2. eine konkrete Gebührenangabe enthalten – keine pauschalen Werte oder Spannen
  3. einen klaren Hinweis auf das Erstattungsrisiko (Kostenträger können die volle Erstattung ablehnen) beinhalten
  4. freiwillig geschlossen werden – ohne wirtschaftliche Zwangslage oder fehlende Alternative

Besondere Hinweise

  • Höhere Faktoren ohne Vereinbarung sind bis 3,5-fach erlaubt, sofern medizinisch begründet – z. B. durch besondere Komplikationen oder längeren Zeitbedarf. Diese Gründe müssen in der Rechnung stehen.
  • Eine nachträgliche Vereinbarung ist nicht zulässig – Gerichte bewerten sie regelmäßig als unwirksam.

Praxistipp

  • Nutzen Sie Musterformulare der BZÄK mit allen Pflichtangaben.
  • Dokumentieren Sie lückenlos:
  • Zeitpunkt der Vereinbarung (vor Beginn!)
  • geplante Behandlung und Leistungsumfang
  • Unterschriften beider Parteien
  • Hinweis auf mögliche Erstattungslücken

Eine saubere Honorarvereinbarung sichert die Praxis rechtlich ab, schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen der Patient:innen.

Warum Teamvorbereitung entscheidend ist

Ein gut informiertes Team kann die Honorarvereinbarung souverän und einheitlich erklären:

  • Grundlagen schulen: Jeder muss die Pflichten und Rechte kennen
  • Argumentationslinien festlegen: Wann wird eine Vereinbarung gebraucht, welchen Nutzen bringt sie?
  • Praxisbeispiele durchspielen: Konkrete Fälle erleichtern das Patientengespräch
  • FAQ erstellen: Häufige Fragen und Antworten vorbereiten
  • Rollen klar verteilen: Wer führt das Gespräch, wer dokumentiert?
  • Regelmäßige Auffrischung: Änderungen bei Gebührenrecht oder Mustervorlagen kommunizieren

 

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