GOZ 2290

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GOZ 2290 – Mehr als nur „Krone raus“: So holen Sie mehr aus der Ziffer heraus!

06.05.2025

Die GOZ-Ziffer 2290 ist in der zahnärztlichen Abrechnung längst kein Geheimtipp mehr – aber wussten Sie, wie vielseitig sie tatsächlich ist? Oft unterschätzt, bietet sie deutlich mehr Spielraum, als es auf den ersten Blick scheint. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was hinter der 2290 steckt – und wie Sie sie in Ihrer Praxis clever und rechtssicher einsetzen.

Was deckt die GOZ 2290 ab?

Die Leistung nach GOZ 2290 wird häufig nur mit der Entfernung von Kronen assoziiert. Doch der Leistungstext umfasst deutlich mehr:

  • Entfernung von Kronen, Einlagefüllungen und Brückenankern
  • Abtrennen von Trennstellen (z. B. Brückenglieder, Stege)
  • …sowie „ähnliche Maßnahmen“

Gerade diese Formulierung lässt sich gezielt nutzen – sofern Sie wissen, was darunter fällt.
Was gilt als „ähnlich“? Unter „ähnlich“ lassen sich eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen fassen. Dazu zählen unter anderem:

✅ Veneers

✅ Definitiv zementierte oder Langzeit-Provisorien

✅ Mesostrukturen

✅ Wurzelstiftkappen

✅ Das Trennen verblockter Konstruktionen

Wichtig: Jede Trennstelle oder entfernte Komponente kann separat abgerechnet werden!


Was nicht unter die GOZ 2290 fällt

Die Entfernung plastischer Füllungen ist nicht abrechnungsfähig über die GOZ 2290. In diesem Fall empfehlen wir, den Mehraufwand über einen entsprechend angepassten Steigerungsfaktor bei der Folgeversorgung abzubilden.

GOZ 2290 in der Kieferorthopädie – geht das?

Ja, das ist möglich! Auch beim Entfernen kieferorthopädischer Elemente wie Teil- oder Vollbögen kann die GOZ 2290 zum Einsatz kommen – vorausgesetzt, die Maßnahme ist gut dokumentiert und nachvollziehbar begründet.

Das bestätigen auch mehrere Urteile:

  • AG Pankow/Weißensee, Urteil vom 10.01.2014 – Az.: 6 C 46/13
  • AG Ludwigsburg, Urteil vom 19.07.2017 – Az.: 6 C 2064/16
  • AG Erlangen, Urteil vom 05.10.2020 – Az.: 5 C 1350/18

Dokumentationstipp: 

Halten Sie Aufwand, Indikation und durchgeführte Maßnahme klar und vollständig fest.

Fazit: GOZ 2290 – Ihr Multitool in der Abrechnung

Die GOZ-Nummer 2290 ist weit mehr als eine einfache „Kronenentfernung“. Richtig eingesetzt, wird sie zum vielseitigen Werkzeug in Ihrer Abrechnung.

Unser Profi-Tipp: 

Dokumentieren Sie jede entfernte Komponente detailliert – und begründen Sie die Maßnahme stichhaltig. So stellen Sie sicher, dass Ihre Abrechnung auch bei Nachfragen Bestand hat.

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Kristina Seffer

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