Richtige GOZ-Nummer, versteckte Chairside-Leistungen oder Analogien - mit unseren Abrechnungstipps führen wir Praxisinhaber*innen und -mitarbeiter*innen sicher und erkenntnisreich durch den Gebührendschungel.
Ab sofort veröffentlichen wir jeden Monat einen wertvollen Tipp unserer Gebührenreferent*innen und sorgen so dafür, dass Sie keinen Umsatz mehr verschenken.
- Tipp Nr. 1:
Sie führen mehrmals pro Woche komplexe visuelle Farbbestimmunen durch? Dabei handelt es sich um eine zahntechnische Leistung, die vom Zahnarzt direkt am Stuhl erbracht wird. Für diese Chairside-Leistung können Sie pro Fall 25,50 Euro abrechnen. Bei nur drei Fällen in der Woche wäre das ein berechnungsfähiger Umsatz von 3.546,69 Euro pro Jahr*.
- Tipp Nr. 2:
Mehrmals pro Woche wird ein konfektionierter Löffel individualisiert. Für diese zahntechnische Chairside-Leistung, die von Zahnärzt*innen direkt am Stuhl erbracht wird, könnten Sie pro Fall 9,95 Euro* abrechnen. Bei nur drei Fällen in der Woche wäre das ein berechnungsfähiger Umsatz von 1.373,10 Euro pro Jahr.
Sie möchten mehr?
Dann informieren Sie sich hier oder buchen Sie direkt ein Abrechnungs-Coaching bei unseren Spezialist*innen unter 040 524 709-909 oder abrechnung@healthag.de.
* Kalkulierter Annahmewert, beruht auf 46 Arbeitswochen. Fragen Sie Ihren Steuerberater nach Ihrem individuellen Stundensatz.