Clever abrechnen und Umsatz sichern

Richtige GOZ-Nummer, versteckte Chairside-Leistungen oder Analogien – mit unseren Abrechnungstipps führen wir Praxisinhaber*innen und -mitarbeiter*innen sicher und erkenntnisreich durch den Gebührendschungel.

 

  • Tipp Nr. 13:

Wenn Sie eine Modellanalyse für Prothetik/Gnathologie/Implantologie erstellen, können Sie für diese Chairside Leistung pro Fall 12,33 € berechnen. Bei nur 2 Fällen in der Woche wäre das ein berechnungsfähiger Umsatz von 1.134,36 € pro Jahr*

 

  • Tipp Nr. 12:

Wenn Sie umfangreiches Säubern und Anpassen eines individuell hergestellten Provisoriums durchführen, können Sie für diese Chairside-Leistung pro Fall 9,87 € berechnen. Bei nur 3 Fällen in einer Woche wäre das ein berechnungsfähiger Umsatz von 1.362,06 € pro Jahr***.

 

  • Tipp Nr. 11:

Sie führen bestimmt jeden Tag mehrere Eingangs- und Ausgangsdesinfektionen durch. Für diese Chairside-Leistung können Sie pro Fall 3,70 € berechnen. Bei nur 10 Fällen in der Woche wäre das ein berechnungsfähiger Umsatz von 1.702,00 € pro Jahr**.

 

  • Tipp Nr. 10:

Wenn Sie ein individuell hergestelltes Provisorium bemalen und lackieren, handelt es sich dabei um eine zahntechnische Leistung, die von Zahnärzt*innen direkt am Stuhl erbracht wird. Für diese Chairside-Leistung können Sie pro Fall 9,87 € berechnen. Bei nur zwei Fällen in der Woche wäre das ein berechnungsfähiger Umsatz von 908,04 € pro Jahr***.

 

  • Tipp Nr. 9:

Eine Aufbaufüllung vor einer Wurzelbehandlung können Sie analog berechnen. Beispiel: GOZ-Nr. 2120a, Präendodontischer Aufbau eines Zahnes aus Kompositmaterial in Adhäsiv- und Mehrschichttechnik gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. 2120, Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren). Bei Faktor 2,3 sind es 99,60 €. Wenn Sie die Leistung 1x pro Woche erbringen, wäre das ein Jahresumsatz von 4.581,60 €**.

 

  • Tipp Nr. 8:

Die parapulpäre Verankerung einer Aufbaufüllung berechnen Sie analog. Beispiel: GOZ-Nr. 2195a, Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch einen oder mehrere parapulpäre Stifte zur Aufnahme einer Aufbaufüllung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. 2195, Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch einen Schraubenaufbau oder Glasfaserstift o.Ä. zur Aufnahme einer Krone. Bei Faktor 2,3 sind es 38,81 €. Wenn Sie die Leistung 1x pro Woche erbringen, wäre das ein Jahresumsatz von 1.785,26 €**.

 

  • Tipp Nr. 7:

Die wiederholte Prüfung eines Mundhygienestatus (mehr als 1x p. a.) ist eine Analogleistung. Beispiel: GOZ-Nr. 1000a, Mundhygienestatus mehr als 1x innerhalb eines Jahres gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend der GOZ-Nr. 1000, Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen. Bei einem Faktor von 2,3 sind es 25,87 €. Wenn Sie die Leistung 5x pro Woche erbringen, wäre das ein Jahresumsatz von 5.950,01 €*.

 

  • Tipp Nr. 6:

Die Umarbeitung einer definitiven Krone/Brücke als Provisorium wird analog berechnet. Beispiel: GOZ-Nr. 2270a, Umarbeiten einer definitiven Krone/Brücke zum Provisorium gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend der GOZ-Nr. 2270, Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung. Bei einem Faktor von 2,3 sind es 34,93 €. Wenn Sie die Leistung 1x pro Woche erbringen, wäre das ein Jahresumsatz von 1.606,78 €* zzgl. Eigenlabor.

 

  • Tipp Nr. 5:

Wenn Sie eine Prothese zum Funktionslöffel umarbeiten, handelt es sich um eine zahntechnische Leistung gemäß § 9 GOZ, die von Zahnärzt*innen direkt am Stuhl erbracht wird. Für diese Chairside-Leistung können Sie pro Fall 11,10 €* abrechnen. Wenn Sie die Leistung 1x pro Woche erbringen, wäre das ein Jahresumsatz von 510,60 €*.

 

  • Tipp Nr. 4:

Die Entfernung von alten definitiven Wurzelfüllungsmaterialien können Sie analog berechnen. Beispiel:  GOZ-Nr. 3120a, Entfernung insuffizienter Wurzelfüllungsmaterialien gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend der GOZ-Nr. 3120, Resektion einer Wurzelspitze, Seitenzahn. Bei Faktor 2,3 sind es 75,03 €. Wenn Sie die Leistung 1 x pro Woche erbringen, wäre das ein Jahresumsatz von 3.451,38 €*.

 

  • Tipp Nr. 3:

Eine professionelle Prothesenreinigung kann analog nach § 6 Abs. 1 GOZ abgerechnet werden. Beispiel: GOZ-Nr. 5260a, professionelle Prothesenreinigung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend der GOZ-Nr. 5260, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese (mit Abformung) einschließlich Halte- und Stützvorrichtungen. Bei Faktor 2,3 sind es 34,94 €. Wenn Sie die Leistung 1 x pro Woche erbringen, wäre das ein Jahresumsatz von 1.607,24 €*.

 

  • Tipp Nr. 2:

Mehrmals pro Woche wird ein konfektionierter Löffel individualisiert. Für diese zahntechnische Chairside-Leistung, die von Zahnärzt*innen direkt am Stuhl erbracht wird, könnten Sie pro Fall 9,95 Euro abrechnen. Bei nur drei Fällen in der Woche wäre das ein berechnungsfähiger Umsatz von 1.373,10 Euro pro Jahr*.

 

  • Tipp Nr. 1:

Sie führen mehrmals pro Woche komplexe visuelle Farbbestimmunen durch? Dabei handelt es sich um eine zahntechnische Leistung, die vom Zahnarzt direkt am Stuhl erbracht wird. Für diese Chairside-Leistung können Sie pro Fall 25,50 Euro abrechnen. Bei nur drei Fällen in der Woche wäre das ein berechnungsfähiger Umsatz von 3.546,69 Euro pro Jahr*.

 

Sie möchten mehr?

Dann informieren Sie sich hier oder buchen Sie direkt ein Abrechnungs-Coaching bei unseren Spezialist*innen unter 040 524 709-909 oder abrechnung@healthag.de.

 

*Kalkulierter Annahmewert, beruht auf 46 Arbeitswochen. Fragen Sie Ihre/n Steuerberater*in nach Ihrem individuellen Stundensatz.

**Annahmewert, kalkuliert auf 46 Arbeitswochen. Suchen Sie sich eine gleichwertige Leistung nach Art, Kosten- und Zeitaufwand im Gebührenverzeichnis selbst aus. Fragen Sie Ihre/n Steuerberater*in nach Ihrem individuellen Stundensatz. Bei der Abrechnung von Analogziffern kann es zu Erstattungsschwierigkeiten mit dem Kostenträger des/der Patient*in kommen.

***Kalkulierter Annahmewert, beruht auf 46 Arbeitswochen. Fragen Sie Ihre/n Steuerberater*in nach Ihrem individuellen Stundensatz. Bei der Abrechnung von Chairside-Leistungen kann es zu Erstattungsschwierigkeiten mit dem Kostenträger des/der Patient*in kommen.

 

Weiter so wie bisher oder weiterkommen wie nie?
Wer seine Praxis, sein Team und sich selbst voranbringen will, ist bei uns genau richtig. Strategisch gut beraten, die Abrechnung intelligent erstellt, Finanzen exzellent gemanagt, die eigenen Mitarbeiter*innen und die Patient*innen empathisch betreut.
Willkommen bei der Health AG!