Richtige GOZ-Nummer, versteckte Chairside-Leistungen oder Analogien – mit unseren Abrechnungstipps führen wir Praxisinhaber*innen und -mitarbeiter*innen sicher und erkenntnisreich durch den Gebührendschungel.
Ab sofort veröffentlichen wir jeden Monat einen wertvollen Tipp unserer Gebührenreferent*innen und sorgen so dafür, dass Sie keinen Umsatz mehr verschenken.
- Tipp Nr. 1:
Sie führen mehrmals pro Woche komplexe visuelle Farbbestimmunen durch? Dabei handelt es sich um eine zahntechnische Leistung, die vom Zahnarzt direkt am Stuhl erbracht wird. Für diese Chairside-Leistung können Sie pro Fall 25,50 Euro abrechnen. Bei nur drei Fällen in der Woche wäre das ein berechnungsfähiger Umsatz von 3.546,69 Euro pro Jahr*.
- Tipp Nr. 2:
Mehrmals pro Woche wird ein konfektionierter Löffel individualisiert. Für diese zahntechnische Chairside-Leistung, die von Zahnärzt*innen direkt am Stuhl erbracht wird, könnten Sie pro Fall 9,95 Euro abrechnen. Bei nur drei Fällen in der Woche wäre das ein berechnungsfähiger Umsatz von 1.373,10 Euro pro Jahr*.
- Tipp Nr. 3:
Eine professionelle Prothesenreinigung kann analog nach § 6 Abs. 1 GOZ abgerechnet werden. Beispiel: GOZ-Nr. 5260a, professionelle Prothesenreinigung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend der GOZ-Nr. 5260, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese (mit Abformung) einschließlich Halte- und Stützvorrichtungen. Bei Faktor 2,3 sind es 34,94 €. Wenn Sie die Leistung 1 x pro Woche erbringen, wäre das ein Jahresumsatz von 1.607,24 €*.
- Tipp Nr. 4:
Die Entfernung von alten definitiven Wurzelfüllungsmaterialien können Sie analog berechnen. Beispiel: GOZ-Nr. 3120a, Entfernung insuffizienter Wurzelfüllungsmaterialien gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend der GOZ-Nr. 3120, Resektion einer Wurzelspitze, Seitenzahn. Bei Faktor 2,3 sind es 75,03 €. Wenn Sie die Leistung 1 x pro Woche erbringen, wäre das ein Jahresumsatz von 3.451,38 €*.
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* Kalkulierter Annahmewert, beruht auf 46 Arbeitswochen. Fragen Sie Ihre/n Steuerberater*in nach Ihrem individuellen Stundensatz.