Änderungen beim Anspruch auf BEMA FLA beschlossen

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BEMA FLA - das sind die Änderungen

13.02.2024

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Januar 2024 beschlossen, dass alle gesetzlich Versicherten im Alter vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat zweimal je Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Anwendung von Flouridlack zur Zahnschmelzhärtung (Bema FLA) haben.

Was ist anders? Bislang war bei Kindern im Alter zwischen 34. und vollendetem 72. Lebensmonat im Rahmen der FU2 ein hohes Kariesrisiko die Voraussetzung für die Abrechnung der FLA. Diese Voraussetzung entfällt nun.

Achtung: Diese Neuregelung tritt einen Tag nach Veröffentlichung des Beschlusses in Kraft, auf die wir ganz gespannt warten.

 

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